Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Übergabe des Bootes erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises.
2. Der Mietpreis muß bei Online-Buchungen 7 Tage vor Charterbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen , oder in bar bezahlt sein. Erst dann gilt der Mietvertrag als bestätigt.
3. Rückzahlungen – egal aus welchen Gründen – sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Bei Übergabe des Bootes kann eine Kaution laut Chartervertrag zu leisten sein, die Sie in bar hinterlegen können. Diese Kaution dient zur Deckung aller Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und Schiffsführer, gleich aus welchem Rechtsgrund.
5. Versicherung Die Mietsache ist zugunsten des Mieters zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflicht für Personen-/Sachschäden bis EUR 3 Mio.. Nicht versichert ist der Verlust von Ausrüstungsgegenständen und Privateigentum, bei grob fahrlässigem Handeln besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Näheres regeln die Versicherungsbedingungen, die im Verleih ausliegen und Bestandteil dieses Vertrages sind.
6. Übernahme – Führung des Bootes Der Schiffsführer muss volljährig und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Er ist für seine Mannschaft verantwortlich. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars und der Zustand des Bootes) und nachdem er die Einweisung in die Schifffahrt und Handhabung des Bootes erhalten hat. Der Schiffsführer ist gehalten, die Vorschriften der Binnenschifffahrt und die der Besonderheiten des Müggelsees zu respektieren. Das Boot ist bei Rückkehr in einem sauberen, aufgeklarten Zustand zu übergeben, andernfalls wird das Reinigen berechnet und von der Kaution abgezogen.
7. Haftung Mieter/Schiffsführer Für Schäden die nicht von der Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, sofern nicht natürlicher Verschleiß die Ursache ist. Ebenso haftet er gegenüber Ansprüchen Dritter, resultiert aus Handlungen oder Unterlassung während der Mietzeit, die er zu vertreten hat. Bei verspäteter Rückgabe des Bootes haftet der Mieter für den Schaden, den der Nachmieter berechtigterweise geltend macht bzw. wird nach berechnet. Dieses gilt nicht bei höherer Gewalt. Ist der Mieter nicht zugleich Schiffsführer, so haftet auch der Schiffsführer für alle Schäden und Verpflichtungen, die sich aus der verantwortlichen Führung des Schiffes ergeben.
8. Ausstattung des Bootes Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden.
9. Unfälle/Schadensfälle Sofern ein Unfall oder Schaden aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Situation herbeigeführt wird, können gegenüber dem Waldrestaurant Müggelhort, Lutz Böhm keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugeführten Schaden unverzüglich dem Waldrestaurant Müggelhort zu melden. Es ist ein Unfallbericht zu erstellen, der alle sachdienlichen Angaben zum Unfallhergang beteiligte Boote und Personen sowie Zeugen erhalten muss. Ein Vordruck liegt im Bordbuch bei. Der Mieter darf ohne Einverständnis des Waldrestaurants Müggelhort auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht vom Waldrestaurant Müggelhort zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Fall von Fahrtunterbrechungen aus. Bei Fremdschäden ist grundsätzlich Polizei hinzuzuziehen Die beteiligten Versicherungsbedingungen sind unbedingt zu beachten.
10. Pannen und Havarien Das Waldrestaurant Müggelhort stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannenservice zur Verfügung der so schnell wie möglich, je nach Verfügbarkeit von Personal und Material und während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf interveniert. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 2 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Mieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot einzubehalten.
11. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, Höhere Gewalt Das Waldrestaurant Müggelhort haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, etc.) oder aufgrund administriell bedingter Maßnahmen.
12. Rückgabe des Bootes Das Boote und seine Ausstattung müssen zur Basis, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Der Schiffsführer muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können. Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde und laut Inventarliste. Der Mieter ist für alle von ihn verschuldeten Verspätungen und damit verbundenen Kosten verantwortlich. Jede verspätete angebrochene Stunde wird zu dem jeweiligen Tarif zuzüglich der Kosten, die der Mieter dem Nachmieter ersetzen muss, in Rechnung gestellt.
13. Das Fahrgebiet Das Fahrgebiet wird begrenzt auf die Berlin-Brandenburger Binnengewässer. Achtung: rot markierte Gebiete Einfahrt verboten.
14. Verschiedenes Das Boot darf nicht für Zwecke genutzt werden, die gegen geltende Regeln verstoßen. Der Schiffsführer ist Mitglied der Crew und bedient das Boot kostenneutral. Er ist die uneingeschränkte Autorität an Bord. Seine Weisungen ist unbedingt folge zu leisten. Jede gewerbliche Verwendung durch den Mieter ist verboten. Die Teilnahme an Wettfahrten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Zusammenbinden mit anderen Schiffen ist untersagt.Das Rauchen,sowie an Bord bringen von Tieren ist ohne Ausnahme untersagt.
15. Gerichtsstand Gemäß Gesetz 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die Vermietung kein Pauschalarrangement. Gerichtsstand ist Amtsgericht Berlin. Einweisung/Belehrung Anlage zum Chartervertrag
1. Verhalten auf dem Wasser - §1 der StVO gilt sinngemäß auch auf dem Wasser! - Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme - Alle anderen Wasserfahrzeuge haben Vorfahrt! - Berufsschifffahrt (Achtung: groß und schnell, große Welle), Segelboote, Ruderboote Surfer und Schwimmer - Sportboote untereinander: rechts vor links - In den Kanälen und im Uferbereich langsam: max. 6 km/h - Uferbereich meiden, weil oft sehr flach und steinig - In Bereichen die gesperrt sind, gekennzeichnet durch Betonnung, nicht einfahren (Naturschutzgebiet) - Keine Wettfahrten - Nicht mit anderen Booten zusammenbinden - Höchstgeschwindigkeit auf dem See beträgt 25 km/h mit Führerschein und 12 km/h ohne Führerschein.
2. Unfälle, Haverie - Motor aus - Gegebenenfalls den Anker werfen - Vercharterer anrufen (0306592590) - Wenn kein Telefon vorhanden: Schwimmweste über den Kopf hin- und herschwenken, ein anderes Sportboot herbeirufen und bitten mit dem Vercharterer Kontakt aufzunehmen.
3. „Goldene Regeln des Naturschutzes“ - nicht ins Schilf einfahren und ankern - Kies-, Sand- und Schlammbänke meiden ( sind oft Rast- und Brutplätze von Vögeln) - Ausreichend Abstand von Ufergehölzen, Gelegen und Vogelansammlungen halten (ca. 50 m bis 100 m) - Nicht in Naturschutzgebiete einfahren - Beim Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze benutzen - Wasser sauber halten (Abfälle nicht ins Wasser, Motor beim Stillliegen nicht unnötig laufen lassen).
4. Haftung/Versicherung - nicht versichert: Ausrüstungsgegenstände und Privateigentum, grob fahrlässiges Handeln - der Mieter haftet für Schäden gegenüber Dritten - Verlust und/oder Beschädigungen sind dem Vermieter zu melden - Es gelten die Mietbedingungen des Waldrestaurant Müggelhort
5. Das Boot - max. 12 Personen + Schiffsführer. Die Getränke sind als Angebot zu verstehen. Alle nicht verbrauchten Getränke an Bord gehören dem Vermieter und verbleiben in seinem Besitz.
6. - Leinen und Fender während der Fahrt ins Boot - Ankerleine nicht vom Boot entfernen - Kinder nicht aufs Vorschiff - Nicht auf das Kabinendach steigen - Öldruckkontrollleuchte beachten, wenn sie während der Fahrt leuchtet: den Motor ausstellen und den Vercharterer anrufen
